Unsere Leistungen:

Angebote und Kosten

Ergotherapie kann ärztlich verordnet werden, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten, bis auf den Eigenanteil, übernehmen.

Chronisch Kranke mit Befreiung, sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlung befreit.

Die Zuzahlung setzt sich aus 10,- € Verordnungsgebühr und 10 % der Gesamtkosten zusammen.

Alle Behandlungen können auch privat in Anspruch genommen werden.

Angebote